Der Individuelle Bildungsplan (IBP) ist ein wichtiges Förderinstrument im inklusiven Südtiroler Schulsystem. Er unterstützt sowohl Lehrpersonen als auch Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsverantwortliche dabei, den individuellen Lernprozess zu bewältigen und zu begleiten. Zu diesem Zweck wird die Ausgangssituation erhoben, es werden Zielkompetenzen definiert und Maßnahmen vereinbart, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, diese Zielkompetenzen zu erreichen. Die nationale Gesetzgebung sieht vor, dass ein Individueller Bildungsplan für die unterschiedlichsten Situationen erstellt werden kann.
Das Formular für den Individuellen Bildungsplan (IBP) mit Fokus auf sprachliche Förderung ist stark an das seit Jahren in Südtirol verwendete Formular angelehnt und möchte als ein möglichst passgenaues Förderinstrument für all jene Situationen dienen, in denen Schülerinnen und Schüler noch Schwierigkeiten mit der Bildungssprache Deutsch haben. Diese Schwierigkeiten können verschiedene Ursachen haben, z. B. können sie neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler betreffen, Schülerinnen und Schüler, die in einer anderen Sprache als Deutsch literalisiert worden sind, aber auch Schülerinnen und Schüler, die zu Hause wenig Kontakt zur Bildungssprache Deutsch haben. Für andere Zwecke ist dieses Formular nicht geeignet.
Der Individuelle Bildungsplan (IBP) kann erstellt werden, sobald es die Situation erfordert, also auch während des Schuljahres. Wenn die Schülerin/der Schüler im Laufe des Jahres eintrifft, ist es ratsam, das Dokument nach einigen Wochen der Beobachtung zu erstellen. In jedem Fall wird empfohlen, den IBP so bald als möglich zu erstellen.
Der Klassenrat ist zuständig für das Erstellen und Ausfüllen des Individuelle Bildungsplans (IBP), auch des IBP mit Fokus auf sprachliche Förderung. Jede Lehrperson des Klassenrats füllt die für ihr Fach relevanten Teile des Formulars aus, insbesondere den Bereich Bildungsfelder, Fächer, Lernfertigkeiten.
Der Individuelle Bildungsplan (IBP) ist ein Recht der Schülerinnen und Schüler und ein wichtiges Förderinstrument – auch für all jene, die noch Schwierigkeiten mit der Bildungssprache Deutsch haben. Der Klassenrat entscheidet unter Berücksichtigung der Sprachkenntnisse und ihres Einflusses auf den Bildungserfolg, ob das Ausstellen eines IBP erforderlich ist. Zu diesem Zweck wird auf die Angaben in den beiden Beschlüssen der Landesregierung zum Thema Bewertung hingewiesen:
Für die Unterstufe gilt der Beschluss Nr. 1168 vom 31. Oktober 2017, Art. 10 Abs. 2
„Um die Integration und Inklusion der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu fördern, kann die Bewertung in den ersten beiden Jahren, in denen die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kompetenzen in der Unterrichtssprache erwerben, auf der Basis eines zieldifferenten Individuellen Bildungsplans erfolgen. In diesem Fall kann auch die Bescheinigung der erworbenen Kompetenzen an den Individuellen Bildungsplan angepasst werden. Solange es erforderlich ist, bleibt ein Individueller Bildungsplan auch nach diesen ersten beiden Jahren die Grundlage für den Unterricht und die Bewertung der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.“
Für die Oberstufe gilt der Beschluss Nr. 1020 vom 4 Juli 2011, Art. 12 Abs. 2
„Um die Integration der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund zu fördern, erfolgt ihre Bewertung, solange dies erforderlich ist, mit Bezug auf die Lernziele in den Fächern und anderen didaktischen Tätigkeiten im Rahmen der gesamten Unterrichtszeit, laut personenbezogenem Lernplan (PLP), der vom Klassenrat angefertigt wurde.“
Nein, ein zielgleicher Individueller Bildungsplan (IBP) kann so lange erstellt und weitergeführt werden, wie es der Klassenrat für nötig erachtet. Es gibt dabei keinerlei zeitliche Beschränkungen, weder in der Unter- noch in der Oberstufe (Ministerialrundschreiben Nr. 8 von 2013). Darüber hinaus gibt es sowohl in der Unterstufe als auch in der Oberstufe die Möglichkeit, für maximal zwei Jahre einen zieldifferenten IBP mit Fokus auf sprachliche Förderung zu erstellen (Unterstufe: Landesgesetz Nr. 5 vom 16.07.2008 Art.19/1-bis und Art.20/2-ter; Oberstufe: Landesgesetz Nr.11 vom 24.09.2010 Art.12/2-bis)
Ein Individueller Bildungsplan (IBP) mit Fokus auf sprachliche Förderung kann in der Unterstufe für die Dauer von maximal zwei Jahren auch zieldifferent sein (BLR 1168 vom 31. Oktober 2017), und zwar in allen oder auch nur in einzelnen Fächern. Bei einem zieldifferenten IBP können die Zielkompetenzen von jenen der Klasse abweichen. Bei einem zielgleichen IBP hingegen entsprechen die definierten Kompetenzziele jenen der Klasse, es müssen allerdings nur die Mindestziele erreicht werden. Sowohl bei einem zielgleichen als auch bei einem zieldifferenten IBP steht den Lehrpersonen eine ganze Bandbreite an Maßnahmen und Instrumenten zur Verfügung, mit denen sie die Schülerinnen und Schüler auf ihrem Lernweg unterstützen können (siehe Handreichung).
Es ist rechtlich nicht möglich, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse oder ihrer erst vor Kurzem erfolgten Einschreibung nicht zu bewerten. Eine Ausnahme kann in einzelnen Fächern im ersten Semester gemacht werden, wenn der Klassenrat dies beschließt und die Nichtbewertung schriftlich begründet. Im zweiten Semester muss in der Regel in allen Fächern bewertet werden, sonst ist eine Versetzung nicht möglich.
In jedem Fall sollte beachtet werden, dass eine Bewertung der Leistungen auch ein Recht der Schülerinnen und Schüler ist und dass sie den Lernprozess unterstützt. Bei der Bewertung müssen stets die im IBP vereinbarten Zielkompetenzen und Maßnahmen berücksichtigt werden. Insbesondere bei Schülerinnen und Schülern, die erst seit Kurzem im Südtiroler Schulsystem sind, empfehlen sich formative Bewertungsmethoden.
Letzte Aktualisierung: 19/10/2026